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1. |
Geltungsbereich |
| 2. | Vertragsabschluss |
| 2.1. |
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsabschluss Abklärungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Zulassung zu den Lehrgängen sowie zu den an die Lehrgänge anschliessenden Prüfungen stehen. |
| 2.2. |
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen mit der Anmeldung des Teilnehmers auf ein Bildungsangebot von Educaris. Die Anmeldung hat mit dem offiziellen Anmeldeformular des jeweiligen Angebots zu erfolgen. Der Vertragsabschluss gilt von Seiten von Educaris unter folgenden Vorbehalten: |
| 2.3. |
Bei der Anmeldung zu Seminaren, deren Preis noch nicht bekannt ist, erfolgt der Vertragsabschluss mit der Mitteilung des Preises durch Educaris, sofern der Teilnehmer nicht bis zum Anmeldetermin seinen Verzicht auf die Teilnahme erklärt. |
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2.4. |
Educaris bestätigt die Anmeldung elektronisch oder schriftlich. Sie übernimmt keine Gewähr für elektronische oder postalische Zustellungsmängel. |
| 3. | Vertragsinhalt |
| 3.1. |
Der Inhalt der angebotenen Aus- und Weiterbildungen richtet sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung aktuellsten Ausschreibung von Educaris. Sämtliche aktuellen Ausschreibungen sind über das Sekretariat erhältlich sowie auf www.educaris.ch veröffentlicht. |
| 3.2. | Sämtliche notwendigen organisatorischen Informationen (Ort, Stundenplan, Ferien, etc.) werden dem Teilnehmer vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. |
| 3.3. |
Änderungen der Bildungsinhalte, von Lehrpersonen und Referenten, sowie von Zeit, Dauer und Ort des Angebots bleiben vorbehalten. Insbesondere kann sich die Anzahl der Lektionen bei einzelnen Modulen im Rahmen von +/- 10% verändern. |
| 4. | Preise und Zahlungsbedingungen |
| 4.1. | Es gelten die in der aktuellen Ausschreibung des Bildungsangebots aufgeführten Preise. Für zukünftige Module/Kurse wird eine Anpassung der Preise vorbehalten. |
| 4.2. |
Im Preis inbegriffen sind Schulungs- und Seminarunterlagen. Ausgenommen sind Fachliteratur, Gesetzestexte, Reisespesen und Kosten für fakultative Anlässe. |
| 4.3. |
Rechnungen für Seminare sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Studiengebühren sowie sämtliche übrigen Kosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen, so fällt der Teilnehmer ohne Weiteres in Zahlungsverzug und schuldet Verzugszinsen von 5%. |
| 4.4. |
Fällt der Teilnehmer in Verzug, so ist Educaris berechtigt, ihn nach unbenütztem Ablauf einer Nachfrist vom Besuch eines Bildungsangebots auszuschliessen (Vgl. Ziff. 6). |
| 4.5. |
Der Teilnehmer ist auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn er seinen Arbeitgeber als Rechnungsadresse angegeben hat und dieser die Rechnung nicht begleicht. |
| 5. | Rückweisung einer Anmeldung durch Educaris |
| 5. |
Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann ein Angebot durch Educaris abgesagt werden. Die Absage hat bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs/Kurses zu erfolgen. |
| 5.2. | In der Regel ist die Teilnehmerzahl für Bildungsangebote beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Educaris behält sich vor, überzählige Anmeldungen zurückzuweisen. Der Teilnehmer wird unverzüglich benachrichtigt, sofern der Vertragsabschluss aus diesem Grund nicht zustande kommt. |
| 5.3. |
Schliesslich muss Educaris eine Anmeldung zurückweisen, wenn die für die Zulassung vorgeschriebenen Leistungsnachweise nicht erbracht werden. |
| 5.4. |
Educaris ist berechtigt, einen Lehrgang oder eine Weiterbildung nach erfolgter Ausschreibung zu annullieren und sämtliche Anmeldungen zurückzuweisen. |
| 5.5. |
Bei Rückweisung einer Anmeldung werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Entschädigung. |
| 6. |
Ausserordentliche Vertragsauflösung durch Educaris |
| 7. |
Vertragsrücktritt/ Kündigung durch den Teilnehmer |
| 7.1. |
Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 30 Tage vor Beginn einer Aus- oder Weiterbildung (Bei Seminaren: bis zum Anmeldetermin) kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bei späteren Abmeldungen sind 100% der Gebühren geschuldet, es sei denn, Educaris offeriert auf dem Anmeldeformular ausdrücklich eine grosszügigere Lösung. |
| 7.2. | Bei einer Abmeldung aus zwingenden Gründen (längerdauernde Krankheit, Mutterschaft, Unfall – Beilage: Arztzeugnis) während des Lehrgangs sind die bis zum Zeitpunkt der eingeschriebenen Kündigung angebrochenen Monate (pro rata temporis) sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- zu bezahlen. |
| 7.3. |
Sämtliche Kündigungen (ausgenommen Seminare) müssen mittels eingeschriebenem Brief an Educaris gerichtet werden. Massgebend für die Kostenfolge ist das Datum des Poststempels. |
| 7.4. | Bei Kündigungen besteht kein Anspruch auf Bezug von noch nicht ausgehändigten Schul- und Kursunterlagen. Bereits ausgehändigte Unterlagen müssen retourniert werden, sofern nicht 100% der Gebühren geschuldet sind. |
8. |
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| 9. |
Prüfungen |
| 10. |
Versicherung |
| 11. |
Datenschutz Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich und verwenden sie nur für interne Zwecke. Dazu gehören auch interne Marketingzwecke im Zusammenhang mit unseren diversen Bildungsangeboten. Sodann können Daten, gestützt auf das Datenschutzgesetz, im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Educaris an Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte weitergegeben werden. Auf keinen Fall geben wir Ihre Daten an andere interessierte Dritte weiter. |
12. |
Anschrift, Vertragsänderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand |
| 12.1. |
Ergänzungen und Änderungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. |
| 12.2. |
Auf das Vertragsverhältnis ist allein schweizerisches materielles Recht anwendbar. |
| 12.3. |
Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich als Sitz von Educaris. |
Zürich, im Oktober 2009

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